Klassenfahrten
Klassenfahrten können stattfinden
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in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 7: einmal maximal 5 Tage, kostengünstig, auch als Projekt
vor Ort, d. h. in der Schule, möglich; jedem Kollegen/jeder Kollegin und jeder Klasse bleibt die Flexibilität erhalten, weg zu fahren oder in der Schule zu bleiben und dort ein Klassenprojekt durchzuführen.
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in der Jahrgangsstufe 8: Sprachfahrten nach Großbritannien oder Klassenfahrten mit sozialpädagogischen Schwerpunkten zur
Verbesserung der Klassengemeinschaft.
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In der Jahrgangsstufe 10 können zwischen den Sommer- und Herbstferien zu einem gemeinsamen Termin Studienfahrten
stattfinden.
Kostenobergrenze (nur für Verpflegung und Unterkunft): 250 €;
Kostenobergrenze für Auslandsfahrten/Studienreisen: 350 € (für Unterkunft und
Verpflegung)
Dieses Konzept wurde in der Schulkonferenz am 29. 09. 2014 entsprechend geändert und beschlossen.