Freiwillige Praktika

Seit einigen Jahren können Schüler*innen der Jahrgangsstufen 8-10 auf freiwilliger Basis in den Ferien zusätzliche Schülerbetriebspraktika absolvieren.

 

Eine Betreuung durch die Schule erfolgt in dieser Zeit nicht. Da es sich hierbei aber um eine Schulveranstaltung handelt, gelten die üblichen Bedingungen bezüglich des Unfall- und Haftpflichtschutzes, wenn der Meldebogen für ein freiwilliges Praktikum der Schule vollständig ausgefüllt vorliegt.

Damit ein freiwilliges Praktikum auf dem Zeugnis vermerkt wird, muss die Bestätigung des Betriebes, in dem das Praktikum absolviert wurde, in der Schule vorgelegt werden.

 

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Meldebogen für ein freiwilliges Praktik
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