Beratung ist wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer
(§ 44 SchulG, § 9 Absatz 1 ADO)

Jede Lehrkraft an unserer Schule hat auch eine Beratungsfunktion, insbesondere die Klassenlehrer/innen, die ihre Schüler und Schülerinnen, das Elternhaus und die damit verbundenen Strukturen am besten kennen. Die Lehrkräfte können den Schülerinnen und Schülern bei Fragen der Schullaufbahn, der Lernprozesse und bei persönlichen Problemen Hilfen anbieten und bei wahrgenommenen Schwierigkeiten auch direkt das Gespräch suchen.

Bei uns haben wir ein eng verzahntes Beratungskonzept, bestehend aus den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und der Schulseelsorge, durch das unsere Schüler- und Schülerinnen und ihre Eltern immer Unterstützung finden können.